Allgemeine Geschäftsbedingungen Ankauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ankauf

1. Allgemeines und Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Antonio Massimo, Breiter Weg 24, 38640 Goslar,
(im Folgenden „Ankäufer“) und den Lieferanten geschlossenen Kaufverträge über Waren, insbesondere Elektro- oder Elektronikschrott.

Ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn der Ankäufer ausdrücklich zustimmt. In diesen AGB werden teilweise unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmer getroffen.

Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

2. Ankaufware

2.1. Es gelten ausschließlich die Waren- und Preislisten des Ankäufers, einsehbar unter www.massarec.com. Davon abweichende Waren erwirbt der Ankäufer nicht.

2.2. Der Lieferant versichert, dass die durch ihn angebotenen Waren frei von Rechten Dritter sind, in seinem Alleineigentum stehen, nicht verpfändet sind und er zur Veräußerung der Waren berechtigt ist. Darüber hinaus erklärt der Lieferant, dass die angebotenen Waren frei von umwelt- und / oder personengefährdenden Stoffen und Materialien sind.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1. Der Lieferant muss zunächst einen Erstkontakt mit dem Ankäufer aufnehmen. Dies ist möglich z.B. per E-Mail, Telefon, oder WhatsApp über die auf der Webseite www.massarec.com angegebenen Kommunikationskanäle.

3.2. Im Rahmen eines Erstgesprächs werden zwischen dem Lieferanten und dem Ankäufer die konkreten Modalitäten und Bedingungen besprochen und geklärt.

3.3. Der Lieferant teilt dem Ankäufer die jeweilige Art, Menge und Anzahl / Gewicht der von ihm zu veräußernden Ware mit und übergibt diese zum Zwecke der Warenprüfung entweder persönlich, durch einen Spediteur o.Ä. oder postalisch an den Ankäufer. Der Zugang der Ware stellt das rechtliche Angebot des Lieferanten auf Verkauf der Ware an den Ankäufer dar.

3.4. Der Lieferant hat spätestens bei Zusendung der Ware seinen vollen Namen inkl. Anschrift, Steuernummer (soweit vorhanden), E-Mailadresse sowie eine Telefonnummer anzugeben. Gewerbliche Lieferanten müssen zusätzlich ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie einen Gewerbenachweis vorlegen. An den Ankäufer ohne entsprechenden Warenbegleitschein übermittelte Waren stellen unabhängig von der Art der Zusendung kein wirksames Angebot des Lieferanten dar.

3.5. Entspricht die übergebene Ware der zuvor vereinbarten mangelfreien Beschaffenheit und Menge / Gewicht (Eingangsgewichtsprüfung mit geeichter Waage) und liegen die nötigen Informationen des Lieferanten vor, kann und wird der Ankäufer in der Regel das Angebot des Lieferanten schriftlich annehmen. Eine Verpflichtung zur Angebotsannahme besteht jedoch nicht.

4. Preise und Zahlung

4.1. Es gelten ausschließlich die jeweils aktuellen Preislisten des Ankäufers.

4.2. Die angegebenen Preise des Ankäufers verstehen sich als Verbraucherendpreise.

4.3. Im Fall der Angebotsannahme durch den Ankäufer wird dieser dem Lieferanten nach Verwiegung der Ware spätestens binnen 10 Werktagen die gemäß den Preislisten des Ankäufers fällige Kaufpreissumme an die durch den Lieferanten angegebene Kontoverbindung oder alternativ auf Wunsch des Lieferanten über PayPal auszahlen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten. Mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an der Ware auf den Ankäufer über.

Bei bereits durch den Lieferanten vorsortierter Ware ist in der Regel eine schnellere Bearbeitung und entsprechende Auszahlung gewährleistet.

5. Lieferung und Haftung

5.1. Den Versand / die Anlieferung der Ware obliegt dem Lieferanten. Etwaig anfallende Versand- oder Transportkosten sind von ihm zu tragen. In Einzelfällen kann nach gemeinsamer Absprache und Vereinbarung die Abholung der Ware durch den Ankäufer erfolgen.

5.2. Eine Haftungsübernahme des Ankäufers bei auf dem Post- oder Transportweg erfolgenden Verlust oder Beschädigung der Ware erfolgt nicht. Das Transportrisiko trägt der Lieferant. Der Gefahrübergang auf den Ankäufer erfolgt ab vollständiger Auslieferung / Übergabe der Ware am Standort des Ankäufers.

5.3. Im Falle von höherer Gewalt, also vom Ankäufer nicht zu vertretende, unvorhersehbare und/oder unabwendbare Umstände, die seine Leistungspflichten verhindern, verzögern oder wesentlich erschweren (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Pandemien etc.), befreien den Ankäufer für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht und verlängern etwaige Leistungsfristen entsprechend. Der Ankäufer ist jedoch verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich von den eingetretenen oder noch eintretenden Verzögerungen zu unterrichten. Gleichzeitig wird der Ankäufer den voraussichtlichen, neuen Leistungstermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungszeit nicht verfügbar, ist der Lieferant berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.4. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften der Lieferant sowie der Ankäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.5. Auf Schadensersatz haftet der Ankäufer– gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Ankäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Ankäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6. Schlussbestimmungen, Sonstiges

6.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Ankäufer und dem Lieferanten sowie auf diese Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Lieferant Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Lieferanten zu seinen Gunsten bestehenden geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt.

6.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht des Geschäftssitzes des Ankäufers, soweit der Lieferant ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Ankäufer hat das Recht, auch am Sitz des Lieferanten zu klagen.

6.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Öffnungszeiten

MO - FR
8:00-18:00

SA
8:00-14:00

Kontakt

Antonio Massimo

Breiter Weg 24
38640 Goslar

tel.: +49 (0) 176 - 72 79 79 54
e-mail: info@massarec.com

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